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Bafög
Statt 360.000 sollen seit 2001 440.000 Studenten in den Genuss staatlicher
Zuschüsse kommen. Seit dem gelten folgende Regelungen:
| • |
Die Bedarfssätze werden angehoben. Gab
es bisher maximal ca. 515 Euro pro Monat, liegt der Bafög-Höchstsatz
ab 1.April bei ca. 566 Euro. Der durchschnittliche Zuschuss
steigt laut Bundesregierung von ca. 322 auf ca. 374 Euro im
Monat. |
| • |
Die Ungleichbehandlung von Oststudenten
wird aufgehoben. Studierende in den alten und den neuen
Bundesländern erhalten ab 1. April die gleichen Beträge. |
| • |
Das Kindergeld wird nicht mehr angerechnet.
Bisher wurde das den Eltern zustehende Kindergeld zur Hälfte
bei der Ermittlung des Einkommens "Bafög-feindlich"
berücksichtigt. |
| • |
Die Freibeträge für das elterliche Einkommen
werden angehoben. Durfte ein Ehepaar mit einem studierenden
Kind bis dato monatlich ca. 1.500 Euro brutto verdienen, um
die Höchstförderung zu bekommen, sind es jetzt ca. 2000 Euro.
Eine Teilförderung von zum Beispiel ca. 360 Euro gibt es noch
bis ca. 2923 Euro (früher: ca. 2.125 Euro). Die Förderung
endet in diesem Fall bei einem Bruttoeinkommen von ca. 4.300
Euro (früher: ca. 3.900 Euro), bei Eltern mit zwei studierenden
Kindern bei ca. 5.750 Euro im Monat. Die Höhe der Förderung
variiert nach der Zahl der Elternteile und der Kinder.
ca. 205 Euro (netto, abzüglich aller Freibeträge) darf ein
Student ab dem 1. April selbst verdienen (zurzeit ca. 190
Euro) und ca. 3.000 Euro als Vermögen besitzen, ohne dass
es sich schädlich auf die Bafög-Höhe auswirkt. Eine Anhebung
der Vermögensgrenze ist angedacht, aber noch nicht in trockenen
Tüchern. |
| • |
Studierende mit Kind werden länger bezuschusst.
Ab dem 1.April werden Kinder bis zum zehnten und nicht wie
bisher bis zum fünften Lebensjahr berücksichtigt, wenn es
um die Berechnung des Betreuungsaufwandes für die studierenden
Eltern geht. |
| • |
Künftig ist das Bafög transportfähig.
Nach zwei Bafög-geförderten Semestern an einer deutschen Hochschule
können Studenten den Rest des Studiums an einer Uni innerhalb
der Europäischen Union verbringen und werden während der Regelstudienzeit
wie im Inland weiter gefördert. Für das Studium in Österreich
und der deutschsprachigen Schweiz gilt die Regelung bereits
ab dem ersten Semester. Im Nicht-EU-Ausland werden wie bisher
maximal zwei Semester gefördert. |
| • |
Masterstudiengang, die auf Bachelor-Abschlüssen
aufbauen, müssen nicht mehr streng fachidentisch sein, sondern
werden Bafög-gefördert, wenn sie eine sinnvolle Ergänzung
für den späteren Beruf darstellen. Ob der Bachelor im In-
oder Ausland erworben wurde, ist egal. |
| • |
Die Darlehensschulden werden begrenzt.
Egal, wie viel ein Hochschüler an Förderung erhalten hat,
soll er nicht mehr als ca. 10.000 Euro zurückzahlen müssen.
Nach wie vor wird das Bafög je zur Hälfte als Geschenk und
als zinsloses Darlehen gewährt, dessen Tilgung fünf Jahr nach
dem Ende der Förderung einsetzt. Wer schneller abbezahlt,
bekommt wie bisher Teile der Schulden erlassen. |
| • |
Bummler erhalten einen Kredit für den
Studienabschluss. Bafög-Bezieher, die – aus welchen Gründen
auch immer – nicht in der Regelstudienzeit fertig werden,
erhalten für ihre Prüfungsphase ein verzinsliches Darlehen,
wenn sie innerhalb von vier Semestern nach Überschreiten der
Förderungshöchstdauer zur Prüfung zugelassen werden. |
| • |
Nicht Bafög-Bezieher bekommen einen Bildungskredit.
Für Studenten, die keinen Bafög-Anspruch haben, ihr Studium
aber trotzdem nicht dauerhaft finanzieren können, wird ein
verzinslicher (und voll zurückzuzahlender) Bildungskredit
vorbereitet. Er soll nach dem Grundstudium in der Regelstudienzeit
für höchstens zwei Jahr gewährt werden. Die genaue Ausgestaltung
ist noch in Arbeit.
Wer zum Sommersemester 2001 einen Bafög-Antrag stellen will
braucht nicht bis zum 1. April zum warten, um in den Genuss
der neuen Regeln zu kommen. Bereits bewilligte und laufende
Bafög-Bescheide werden automatisch umgestellt. Für Studierende,
deren Antrag bisher abgelehnt wurde, wie Mama und Papa zu
gut verdienten, lohnt ein Blick in die neuen Tabellen, ob
es nicht vielleicht jetzt klappt. Das BMBF
hält einen zweiten Anlauf durchaus für sinnvoll und ratsam. |
Bafög-Linktipps
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