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Bafög

Statt 360.000 sollen seit 2001 440.000 Studenten in den Genuss staatlicher Zuschüsse kommen. Seit dem gelten folgende Regelungen:

Die Bedarfssätze werden angehoben. Gab es bisher maximal ca. 515 Euro pro Monat, liegt der Bafög-Höchstsatz ab 1.April bei ca. 566 Euro. Der durchschnittliche Zuschuss steigt laut Bundesregierung von ca. 322 auf ca. 374 Euro im Monat.
Die Ungleichbehandlung von Oststudenten wird aufgehoben. Studierende in den alten und den neuen Bundesländern erhalten ab 1. April die gleichen Beträge.
Das Kindergeld wird nicht mehr angerechnet. Bisher wurde das den Eltern zustehende Kindergeld zur Hälfte bei der Ermittlung des Einkommens "Bafög-feindlich" berücksichtigt.
Die Freibeträge für das elterliche Einkommen werden angehoben. Durfte ein Ehepaar mit einem studierenden Kind bis dato monatlich ca. 1.500 Euro brutto verdienen, um die Höchstförderung zu bekommen, sind es jetzt ca. 2000 Euro. Eine Teilförderung von zum Beispiel ca. 360 Euro gibt es noch bis ca. 2923 Euro (früher: ca. 2.125 Euro). Die Förderung endet in diesem Fall bei einem Bruttoeinkommen von ca. 4.300 Euro (früher: ca. 3.900 Euro), bei Eltern mit zwei studierenden Kindern bei ca. 5.750 Euro im Monat. Die Höhe der Förderung variiert nach der Zahl der Elternteile und der Kinder.
ca. 205 Euro (netto, abzüglich aller Freibeträge) darf ein Student ab dem 1. April selbst verdienen (zurzeit ca. 190 Euro) und ca. 3.000 Euro als Vermögen besitzen, ohne dass es sich schädlich auf die Bafög-Höhe auswirkt. Eine Anhebung der Vermögensgrenze ist angedacht, aber noch nicht in trockenen Tüchern.
Studierende mit Kind werden länger bezuschusst. Ab dem 1.April werden Kinder bis zum zehnten und nicht wie bisher bis zum fünften Lebensjahr berücksichtigt, wenn es um die Berechnung des Betreuungsaufwandes für die studierenden Eltern geht.
Künftig ist das Bafög transportfähig. Nach zwei Bafög-geförderten Semestern an einer deutschen Hochschule können Studenten den Rest des Studiums an einer Uni innerhalb der Europäischen Union verbringen und werden während der Regelstudienzeit wie im Inland weiter gefördert. Für das Studium in Österreich und der deutschsprachigen Schweiz gilt die Regelung bereits ab dem ersten Semester. Im Nicht-EU-Ausland werden wie bisher maximal zwei Semester gefördert.
Masterstudiengang, die auf Bachelor-Abschlüssen aufbauen, müssen nicht mehr streng fachidentisch sein, sondern werden Bafög-gefördert, wenn sie eine sinnvolle Ergänzung für den späteren Beruf darstellen. Ob der Bachelor im In- oder Ausland erworben wurde, ist egal.
Die Darlehensschulden werden begrenzt. Egal, wie viel ein Hochschüler an Förderung erhalten hat, soll er nicht mehr als ca. 10.000 Euro zurückzahlen müssen. Nach wie vor wird das Bafög je zur Hälfte als Geschenk und als zinsloses Darlehen gewährt, dessen Tilgung fünf Jahr nach dem Ende der Förderung einsetzt. Wer schneller abbezahlt, bekommt wie bisher Teile der Schulden erlassen.
Bummler erhalten einen Kredit für den Studienabschluss. Bafög-Bezieher, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht in der Regelstudienzeit fertig werden, erhalten für ihre Prüfungsphase ein verzinsliches Darlehen, wenn sie innerhalb von vier Semestern nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer zur Prüfung zugelassen werden.
Nicht Bafög-Bezieher bekommen einen Bildungskredit. Für Studenten, die keinen Bafög-Anspruch haben, ihr Studium aber trotzdem nicht dauerhaft finanzieren können, wird ein verzinslicher (und voll zurückzuzahlender) Bildungskredit vorbereitet. Er soll nach dem Grundstudium in der Regelstudienzeit für höchstens zwei Jahr gewährt werden. Die genaue Ausgestaltung ist noch in Arbeit.
Wer zum Sommersemester 2001 einen Bafög-Antrag stellen will braucht nicht bis zum 1. April zum warten, um in den Genuss der neuen Regeln zu kommen. Bereits bewilligte und laufende Bafög-Bescheide werden automatisch umgestellt. Für Studierende, deren Antrag bisher abgelehnt wurde, wie Mama und Papa zu gut verdienten, lohnt ein Blick in die neuen Tabellen, ob es nicht vielleicht jetzt klappt. Das BMBF hält einen zweiten Anlauf durchaus für sinnvoll und ratsam.

Bafög-Linktipps

BAföG - Formulare
Ausfüllen der nötigen Formulare für in einen Bafög-Antrag in einer PDF-Datei zum Ausdruck oder Download...
http://www.das-neue-bafoeg.de/bafoeg_default.htm

 

BAföG-Rechner
Auskunft über die voraussichtliche Fördersumme - auch in Euro möglich...
http://bafoeg-rechner.bmbf.de

 

BAföG online
Die Rückzahlungsmodalitäten (Antragsvoraussetzungen, Mitteilungspflichten, etc.) für Stipendien nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz werden erläutert. Die Antragstellung und Rückzahlung kann online erfogen....
http://www.bva.bund.de/aufgaben/bafoeg/index.html

 

Formulierungshilfe
Hier finden Sie einen Musterbrief um einen formlosen BAföG - Antrag zu stellen...
http://www.studentenwerke.de/bafoeg/antrag.htm

 

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